Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CRM&SALES AG, Romanshorn, Schweiz

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der CRM&SALES AG sowie für von der CRM&SALES AG vertriebene Software. Für Software gelten im speziellen die Bestimmungen in Ziff. 6.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der CRM&SALES AG kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot, die Lizenzbestellung oder die Auftragsbestätigung der CRM&SALES AG schriftlich (inkl. E-Mail oder elektronischer Signatur) annimmt. Änderungen des betreffenden Vertragsdokuments durch den Kunden stellen ein Gegenangebot des Kunden dar und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der CRM&SALES AG per E-Mail.

2.2. Falls im Angebot der CRM&SALES AG nichts anders erwähnt ist, ist die CRM&SALES AG an schriftliche Angebote während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.

2.3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, solange sie seitens der CRM&SALES AG nicht schriftlich per E-Mail bestätigt werden.

2.4. Das vom Kunden unterzeichnete Angebot bzw. die Lizenzbestellung oder Auftragsbestätigung, diese AGB und die darin bezeichneten Sage-Vertragsdokumente bilden zusammen den Vertrag. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, diese Unterlagen vor Vertragsschluss erhalten oder in speicherbarer Form abrufen zu können und zu akzeptieren.

 

3. Dienstleistungen

3.1. Die konkreten Dienstleistungen der CRM&SALES AG ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2. Im Rahmen der konkreten Ausführungen des Auftrags kann es zu Abweichungen vom Angebot/Vertrag kommen – sei dies auf Kundenwunsch oder auf Empfehlung der CRM&SALES AG. Die CRM&SALES AG informiert den Kunden in solchen Fällen über allfällige veränderte Termine und Kosten. Sämtliche Abweichungen vom ursprünglichen Angebot/Vertrag erfolgen nur per E-Mail mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Davon ausgenommen sind Änderungen von Methoden und Vorgehensweisen, infolge rechtlicher oder technischer Normen sowie Irrtum bei Beschreibung bzw. Preisangaben, welche ausdrücklich vorbehalten sind. Die CRM&SALES AG informiert den Kunden über solche Abweichungen so rasch wie möglich.

3.3. Die CRM&SALES AG ist berechtigt, vereinbarte Dienstleistungen von Dritten erbringen zu lassen.

 

4. Daten & Informationen

4.1. Der Kunde ist damit einverstanden und verpflichtet sich, dass sämtliche Daten und Informationen, welche für die Ausführung des Auftrags notwendig sind, direkt der CRM&SALES AG zugänglich gemacht werden. Der Kunde bestätigt, dass diese Informationen sowohl von der CRM&SALES AG als auch vom Softwareanbieter sowie von denen beigezogenen Unterauftragnehmern eingesehen und bearbeitet werden dürfen, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich und stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationspflichten erfüllt und Einwilligungen eingeholt wurden.

 

5. Geheimhaltung

5.1. Die CRM&SALES AG bestätigt, dass sämtliche ihr übermittelten Daten absolut vertraulich behandelt werden und ausschliesslich den Mitarbeitenden des jeweiligen Projektteams für die Abwicklung des Projekts zugänglich gemacht werden. Im Falle des Beizugs Dritter, werden diese auf die Geheimhaltung aufmerksam gemacht und zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

6. Software

Abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB gelten für von der CRM&SALES AG vertriebene Software Dritter die nachfolgenden Bestimmungen:

6.1. Für Sage Sales Management schliesst der Kunde den Vertrag über die Bestellung und Abrechnung der Lizenzen mit der CRM&SALES AG ab. Die CRM&SALES AG ist gegenüber dem Kunden die alleinige Vertragspartnerin für Bestellung, Abrechnung, vereinbarte Dienstleistungen und First-Level-Support. Sage ist nicht Partei dieses Vertrags, soweit die anwendbaren Sage-Vertragsdokumente nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen.

6.2. Für Zugang und Nutzung von Sage Sales Management gelten zusätzlich die in der Lizenzbestellung genau bezeichneten Sage Sales Management Nutzungs- und Abonnementbedingungen, die Sage Datenschutz- bzw. Auftragsbearbeitungsvereinbarung (Sage DPA/AVV) sowie allfällige produktspezifische Bedingungen. Diese Sage-Vertragsdokumente gehen für Nutzungsrechte, technische Bereitstellung, Sicherheit, Verfügbarkeit, Gewährleistung, geistiges Eigentum und Datenbearbeitung vor; für Bestellung, Preise, Rechnungsstellung, Mitteilungen, Dienstleistungen und First-Level-Support gelten die Vereinbarungen mit der CRM&SALES AG.

6.3. Sage kann die Sage-Vertragsdokumente ändern. Die aktuellen sowie ehemaligen Vertragsdokumente von Sage sind unter den folgenden Links einsehbar: AGB von Sage und Sage-Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Änderungen werden spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung von Sage Bestandteil des Vertrags. Nutzt der Kunde Sage Sales Management nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gelten diese als angenommen. Ist eine Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er ihr innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widersprechen; in diesem Fall kann die Nutzung zum nächstmöglichen Termin beendet oder nicht erneuert werden, soweit Sage die Leistung nicht zu den bisherigen Bedingungen fortführt.

6.4. Der Kunde erhält für die Dauer der bezahlten Abonnementsperiode ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und persönliches Recht, Sage Sales Management ausschliesslich für eigene interne geschäftliche Zwecke und im bestellten Umfang zu nutzen. Jeder Nutzer benötigt eine gültige, bezahlte und auf ihn persönlich ausgestellte Benutzerlizenz. Benutzerkonten dürfen nicht geteilt werden; eine Neuzuweisung ist nur an einen Ersatznutzer zulässig, der den bisherigen Nutzer dauerhaft ersetzt. Der Kunde darf Sage Sales Management ohne schriftliche Erlaubnis insbesondere nicht kopieren oder verändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, Dritten zur Verfügung stellen, vermieten, verleihen oder unterlizenzieren, Schutzvermerke entfernen, abgeleitete Werke erstellen, für rechtswidrige Zwecke verwenden oder Sage-Dienste bzw. Sage-Rechte zum Training von KI- oder Machine-Learning-Modellen nutzen.

6.5. Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und den Unterhalt von Software und Schnittstellen ist der Kunde verantwortlich, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich bei der CRM&SALES AG bestellt wurden. Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen, Endgeräte, Internetzugänge und die Kompatibilität seiner Drittsysteme sicher. Drittdienste und Schnittstellen können von deren Anbietern geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.

6.6. Die CRM&SALES AG bietet als First-Level-Support einen Telefonsupport in deutscher und englischer Sprache, während der Bürozeiten von Montag bis Freitag an. Davon ausgenommen sind Feiertage. Nicht im First-Level-Support lösbare Fragestellungen kann die CRM&SALES AG mit den zur Reproduktion erforderlichen Informationen an den Second-Level-Support von Sage oder anderen im Projekt involvierten Drittanbietern weiterleiten.

6.7. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit über die Support-Mailadresse respektive über ein allfälliges vorhandenes Ticket-System der CRM&SALES AG, eine Fehlermeldung, Anfrage oder einen Auftrag zu platzieren.

6.8. Der Kunde ist angehalten, vor einer Supportanfrage die entsprechende Softwaredokumentation zu konsultieren. Support-Dienstleistungen werden erst mit Aufnahme des produktiven Betriebes der Software erteilt. Der Kunde stellt der CRM&SALES AG die zur Analyse erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere eine vollständige Fehlerbeschreibung, Zeitpunkt und Umfang der Störung, Softwareversion, bekannte Umgehungslösungen und bereits unternommene Lösungsversuche sowie, soweit zumutbar, den erforderlichen Fernzugriff.

6.9. Die technische Bereitstellung von Sage Sales Management erfolgt durch Sage. Sage kann Wartungen durchführen, Funktionen aktualisieren oder ändern sowie die Nutzung vorübergehend einschränken oder aus Sicherheits-, Notfall-, Wartungs-, Systemadministrations-, Missbrauchs- oder Vertragsverletzungsgründen sperren. Soweit in der Lizenzbestellung oder einem besonderen Service Level Agreement nichts anderes zugesichert ist, wird keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und keine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit geschuldet.

6.10. Die technische Bereitstellung von weiteren Softwareprodukten, welche CRM&SALES AG vertreibt, erfolgt durch den jeweiligen Drittanbieter (Bsp: Sales Data Hub durch Go-Solution GmbH). Die Drittanbieter können Wartungen durchführen, Funktionen aktualisieren oder ändern sowie die Nutzung vorübergehend einschränken oder aus Sicherheits-, Notfall-, Wartungs-, Systemadministrations-, Missbrauchs- oder Vertragsverletzungsgründen sperren. Soweit in der Lizenzbestellung oder einem besonderen Service Level Agreement nichts anderes zugesichert ist, wird keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und keine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit geschuldet.

6.11. Laufzeit, Abrechnungsperiode und Verlängerung richten sich nach der Lizenzbestellung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Abonnementsperiode 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mindestens 60 Tage vor Ablauf bei CRM&SALES AG schriftlich gekündigt wird. Zusätzliche Nutzer oder Module werden vom Startzeitpunkt bis zu deren Restlaufzeit der Abonnementsperiode anteilig berechnet. Preisänderungen werden dem Kunden 30 Tage vor ihrer Anwendung mitgeteilt und gelten grundsätzlich ab der nächsten Verlängerungsperiode oder für neue Bestellungen.

6.12. Nach Kündigung der Sage Lizenzen endet der Zugang zu Sage Sales Management auf den nächst möglichen Zeitpunkt/Verlängerungsstichtag. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren. Nach Vertragsende kann Sage den Zugang zu Kundendaten und deren Export noch während höchstens 30 Tagen und zu den dann geltenden Preisen ermöglichen; danach können die Daten nach Massgabe der Sage-Vertragsdokumente gelöscht werden.

6.13. Nach Kündigung weiterer Software Lizenzen endet der Zugang zu den jeweiligen Softwareprodukten von Drittanbietern auf den nächst möglichen Zeitpunkt/Verlängerungsstichtag. Der Kunde ist je nach Vorgaben des Drittanbieter dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren. Nach Vertragsende können die Daten nach Vorgaben des jeweiligen Drittanbieters gelöscht werden.

6.14. Endet die Vertriebsbeziehung zwischen der CRM&SALES AG und Sage, kann die Kundenbeziehung einschliesslich der für die Fortführung erforderlichen Vertrags-, Bestell- und Kontaktdaten an Sage oder einen von Sage bestimmten autorisierten Partner übertragen werden. Der Kunde stimmt dieser Übertragung zu, soweit sie zur Fortführung der Sage-Leistungen erforderlich ist.

6.15. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Sage die vom Kunden benannten Kontaktpersonen und Nutzer im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere für Onboarding, Service-, Sicherheits- und Qualitätsmitteilungen, Produktinformationen und Kundenzufriedenheitsbefragungen kontaktieren kann. Direktmarketing erfolgt nur, soweit eine hierfür erforderliche Einwilligung vorliegt.

 

7. Preise und Abrechnung

7.1. Sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart wird, werden Dienstleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand gemäss dem vereinbarten Tages-/Stundensatz in Rechnung gestellt. Entsprechend sind Gesamtpreisangaben für Dienstleistungen Richt- bzw. Schätzwerte und stellen weder einen Fixpreis noch ein verbindliches Kostendach dar. Bei Preisen für Software-Abonnemente handelt es sich für die in der Lizenzbestellung vereinbarte laufende Abonnementsperiode um Fixpreise. Preisänderungen von Sage, CRM&SALES AG respektive Drittanbieter bleiben vorbehalten; die Sage, CRM&SALES AG respektive Drittanbieter teilen sie dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrer Anwendung mit. Sie gelten grundsätzlich ab der nächsten Verlängerungsperiode. Zusätzliche Nutzer oder Module werden für die Restlaufzeit anteilig berechnet.

7.2. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. einer allfälligen Mehrwertsteuer.

7.3. Für ausdrücklich angeordnete Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) kann die CRM&SALES AG nach eigenem Ermessen einen Zuschlag von 50% erheben, an Sonn- und Feiertagen von 100%.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Dienstleistungen werden dem Kunden nach geleisteter Arbeit monatlich in Rechnung gestellt.

8.2. Software-Lizenzen und Verlängerungen werden gemäss Lizenzbestellung im Voraus zu Beginn der jeweiligen Abonnementsperiode fakturiert. Zusätzliche Nutzer oder Module werden bei Aktivierung für die verbleibende Restlaufzeit fakturiert.

8.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

8.4. Die CRM&SALES AG behält sich vor, von Kunden Vorauszahlung zu verlangen. Die CRM&SALES AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachnahme zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gegenüber der CRM&SALES AG kann die CRM&SALES AG ausserdem eigene Leistungen, den Zugang zu Sage Sales Management sowie Softwareprodukten von Drittanbietern aussetzen.

8.5 Wird der Zugang wegen Nichtzahlung vonseiten der CRM&SALES AG gegenüber Sage unterbrochen, kann Sage dem betroffenen Kunden die Fortführung des Abonnements direkt oder über einen von Sage bestimmten Partner anbieten.

 

9. Terminangaben

9.1. Terminangaben seitens der CRM&SALES AG sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusagen.

9.2. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von der CRM&SALES AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verschieben sich die angekündigten Termine entsprechend.

9.3. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist die CRM&SALES AG berechtigt, Leistungen auszusetzen, bis die fälligen Rechnungen bezahlt sind. Allfällige Terminangaben können diesfalls nicht eingehalten bzw. als verbindlich betrachtet werden.

 

10. Mängel

10.1. Bei Verträgen zwischen dem Kunden und der CRM&SALES AG betreffend Dienstleistungen handelt es sich um einen einfachen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet Dienstleistungen der CRM&SALES AG innert 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Projektabschluss oder Projektteilabschluss zu prüfen und allfällige Mängel der CRM&SALES AG unverzüglich, schriftlich und detailliert anzuzeigen.

10.3. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch die CRM&SALES AG zu. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.

10.4. Fehler von Sage Sales Management sind der CRM&SALES AG unverzüglich und mit den Angaben gemäss Ziff. 6.8. zu melden. Die CRM&SALES AG prüft die Meldung im First-Level-Support und leitet nicht lösbare Produktfehler an Sage weiter. Fehlerbehebung und Ansprüche betreffend Sage Sales Management richten sich nach den Sage-Vertragsdokumenten. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

11. Haftung

11.1. Die Haftung der CRM&SALES AG wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. So haftet die CRM&SALES AG – unabhängig vom Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die CRM&SALES AG haftet zudem nicht für indirekte oder mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn und bei Schäden infolge höherer Gewalt sowie für Schäden, die dem Kunden als Folge einer rechtmässigen Handlung oder Unterlassung seitens der CRM&SALES AG entstehen (vgl. z.B. Ziff. 8.4).

11.2. Desgleichen haftet die CRM&SALES AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/Datensicherung und Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen von Software – hätte verhindern können.

11.3. Für Ausfälle, Unterbrüche, Änderungen oder die Einstellung von Sage Sales Management oder von Softwareprodukten von Drittanbietern haftet die CRM&SALES AG nur, soweit sie diese zu verantworten hat. Die CRM&SALES AG schuldet keine höhere Verfügbarkeit oder Gewährleistung als Sage gemäss den Sage-Vertragsdokumenten oder als Drittanbieter gemäss deren Vertragsbedingungen.

 

12. Geistiges Eigentum

12.1. Jede Partei, d.h. sowohl der Kunde als auch die CRM&SALES AG, behalten sämtliche ihr zustehenden Rechte (z.B. Eigentum, Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Firmenrechte sowie Domains). Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte der CRM&SALES AG zu wahren. Der Kunde erhält ausschliesslich die in den entsprechenden Vertragsdokumenten eingeräumten Nutzungsrechte.

12.2. Sämtliche Rechte an Sage Sales Management, den zugehörigen Dokumentationen, Marken, Konfigurationen, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen verbleiben bei Sage bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschliesslich die in Ziff. 6 und in den Sage-Vertragsdokumenten eingeräumten Nutzungsrechte.

12.3. Sämtliche Rechte an Softwareprodukten von Drittanbietern, den zugehörigen Dokumentationen, Marken, Konfigurationen, Aktualisierungen und Weiterentwicklungen verbleiben bei den jeweiligen Drittanbietern bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschliesslich die in den entsprechenden Vertragsdokumenten der Drittanbieter eingeräumten Nutzungsrechte.

 

13. Datenschutz

13.1. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der CRM&SALES AG.

13.2. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die CRM&SALES AG bzw. von ihr beigezogene Drittanbieter handeln, soweit sie Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeiten, als Auftragsbearbeiterin /-verarbeiterin bzw. Unterauftragsbearbeiter /-verarbeiter. Sage und von Sage eingesetzte Anbieter können als Unterauftragsbearbeiter tätig werden.

13.3 Die in der Lizenzbestellung bezeichnete Sage Datenschutz- bzw. Auftragsbearbeitungsvereinbarung (Sage DPA/AVV) sowie eine allfällige besondere Vereinbarung mit der CRM&SALES AG bilden Vertragsbestandteile. Der Kunde erteilt keine Weisungen und verlangt keine Verpflichtungen, die diesen Vereinbarungen widersprechen.

13.4. Die CRM&SALES AG behält sich vor, ihre Interessenten sowie die vom Kunden benannten Kontaktpersonen und Nutzer im gesetzlich zulässigen Umfang über ihre Produkte und Dienstleistungen über Direktmarketing zu informieren.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der CRM&SALES AG unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allenfalls anwendbarer Staatsverträge oder internationaler Konventionen (z.B. das UN-Kaufrecht bzw. Wiener Kaufrecht, CISG). Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der CRM&SALES AG.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Die CRM&SALES AG ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage, regulatorischer Anforderungen, technischer oder organisatorischer Entwicklungen, Änderungen ihrer Leistungen oder Geschäftsprozesse sowie aus vergleichbaren sachlichen Gründen.

15.2 Änderungen der AGB können auch auf bereits bestehende und laufende Vertragsverhältnisse Anwendung finden. Die CRM&SALES AG informiert die betroffenen Kunden in geeigneter Form über wesentliche Änderungen und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Rein redaktionelle Änderungen, Klarstellungen sowie Änderungen, welche die Rechtsstellung des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen, können ohne vorgängige Mitteilung vorgenommen werden.

15.3 Änderungen der AGB werden spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung von CRM&SALES AG Bestandteil von bereits bestehenden Verträgen. Nutzt der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen von CRM&SALES AG, Sage resp. Im Projekt involvierten Drittanbietern nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gelten diese als angenommen. Ist eine Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er ihr innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widersprechen; in diesem Fall kann die Nutzung zum nächstmöglichen Termin beendet oder nicht erneuert werden.

15.4. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von der CRM&SALES AG, auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen, ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung nicht anerkannt.

15.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber der CRM&SALES AG oder Rechte bzw. Pflichten aus mit der CRM&SALES AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der CRM&SALES AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

15.6. Sind oder werden einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder ungültig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

15.7. Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen und die unterzeichnete Lizenzbestellung bzw. Auftragsbestätigung diesen AGB vor. Für die technische Bereitstellung, Nutzungsrechte, Sicherheit, Verfügbarkeit, Gewährleistung, geistiges Eigentum und Datenbearbeitung von Sage Sales Management gehen die Sage-Vertragsdokumente diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB.

 

 

Diese AGB gelten ab 01. September 2026 und ersetzen die Fassung vom 1. April 2021.

Letzte Aktualisierungen:

September 2026

Allgemeine Änderungen (insb. unter Artikel 6) als Anpassung an Sage Verträge

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Originalfassung

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